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Jugendschutz

Spielverbot für Minderjährige

Nach § 1 Nr. 3 des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021) ist ein Ziel des Staatsvertrages, den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten. Die Teilnahme von Minderjährigen an öffent-lichen Glücksspielen ist daher aufgrund des insbesondere für Minderjährige höheren Gefährdungspotentials und zur Vermeidung einer Gewöhnung der Minderjährigen an entsprechende Spielabläufe nach § 4 Abs. 3 GlüStV 2021 unzulässig. Den Ausschluss der Teilnahme Minderjähriger hat LOTTO Bremen sicherzustellen.

LOTTO Bremen sorgt durch verschiedene Maßnahmen für aktiven Jugendschutz:
So ist das Personal in LOTTO-Annahmestellen verpflichtet, sich im Zweifelsfall immer den Ausweis vorzeigen zu lassen, um das Alter bestimmen zu können. Auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei Lotterieprodukten werden die Annahmestellen auch geschult, hingewiesen und immer wieder überprüft. Bei Missachtung dieser Vorschriften seitens der Annahmestellen drohen Sanktionen bis hin zur fristlosen Kündigung des Vertrages.

Das gesetzliche Verbot der Spielteilnahme für Jugendliche unter 18 Jahren bezieht sich auch schon auf die Aushändigung von Spielscheinen, ebenfalls sind „Botengänge in Sachen LOTTO“ von Minderjährigen untersagt.

Um eine Spielteilnahme Minderjähriger auch über das Internet auszuschließen, wird der Spielteilnehmer über die Eingabe seiner personenbezogenen Daten bereits im Rahmen des Registrierungsverfahrens überprüft. Die gesetzlichen Anforderungen an Identifizierung und Authentifizierung, die LOTTO Bremen erfüllt, sollen verhindern, dass Minderjährige Zugang zum LOTTO-Spielsystem im Internet erhalten. Ohne erfolgreiche Registrierung ist eine Spielteilnahme nicht möglich.

Sollten Sie Fragen zu den von uns ergriffenen Maßnahmen zum Jugendschutz und/oder Anregungen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an unsere Jugendschutzbeauftragte: jugendschutz(at)lotto-bremen.de.

Weitere Informationen zum Thema Spieler- und Jugendschutz erhalten Sie auf www.check-dein-spiel.de.